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   RG, 27.02.1925 - II 87/24   

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https://dejure.org/1925,130
RG, 27.02.1925 - II 87/24 (https://dejure.org/1925,130)
RG, Entscheidung vom 27.02.1925 - II 87/24 (https://dejure.org/1925,130)
RG, Entscheidung vom 27. Februar 1925 - II 87/24 (https://dejure.org/1925,130)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Satzungsmäßige Verpflichtung eines gemeinnützigen Bauvereins (eingetr. Genossenschaft), ein von ihm bebautes Grundstück einem Mitgliede zu übereignen. Bedarf sie der Form des § 313 BGB.?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bauverein. Grundstückserwerb der Genossen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 110, 241
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 10.11.1954 - II ZR 299/53

    Baugenossenschaft. Eigenheime

    Die statutarische Zuweisung von Grundstücken an die Genossen unterliegt nicht der Formvorschrift des § 313 BGB (RGZ 110, 241 [245/246]; 126, 218 [221]; 147, 201 [207]; 156, 213 [215/216]; Meyer-Meulenbergh § 1 GenG Anm. 2 g).
  • VG Stuttgart, 19.06.2013 - 3 K 2352/11

    Verpflichtung zur Übertragung von Grundeigentum durch Zwecksverbandssatzung ohne

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 10.11.1954 - II ZR 299/53 -, BGHZ 15, 182, unter Berufung auf die vorangegangenen Urteile des Reichsgerichts vom 27.02.1925 - II 87/24 -, RGZ 110, 241, vom 15.11.1929 - II 123/29 -, RGZ 126, 218, vom 12.03.1935 - II 324/34 -, RGZ 147, 201, und vom 02.11.1937 - II 92/37 -, RGZ 156, 213; vgl. auch die zusammenfassende Darstellung von Ludwig in jurisPK-BGB, 6. Aufl. 2012, § 311 b RdNr. 102 ff.) ist es im Recht der Baugenossenschaften anerkannt, dass sich der um Überlassung eines Grundstücks zu Eigentum bewerbende Genosse einer Baugenossenschaft, die sich in ihrer Satzung zur Übertragung von Grundeigentum an ihre Genossen verpflichtet hat, schon dann einen höchstpersönlichen und klagbaren Anspruch auf Eigentumsübertragung erwirbt, wenn die zuständigen Organe der Genossenschaft die Überlassung an ihn satzungsgemäß beschließen und ihm den Beschluss mitteilen.
  • BGH, 08.10.1959 - II ZR 157/58

    Siedlungsgenossenschaft. Eigenheim

    Für ihn haben Reichsgericht und Bundesgerichtshof u.a. verlangt, daß die zuständigen Organe der Genossenschaft die statutarisch vorgesehene Zuweisung eines Grundstücks beschlossen und dem betroffenen Genossen diesen Beschluß mitgeteilt haben (RGZ 110, 241, 245/46; 126, 218, 221; 147, 201, 207 m. Anm. Ruth JW 1935, 1767; 156, 213, 215/16; BGHZ 15, 177, 182 [BGH 10.11.1954 - II ZR 299/53]; 20, 144, 147) [BGH 01.03.1956 - II ZR 83/55].
  • BGH, 18.05.1973 - V ZR 15/71

    Anforderungen an die Anerkennung formnichtiger Grundstücksveräußerungsverträge -

    Zweifel nach der Richtung, ob bereits eine ausreichende "Konkretisierung" des Erwerbsrechts der Kläger gerade auf das streitige Kaufeigenheim vorliege, könnten allenfalls aus dem Grunde bestehen, weil in der höchstrichterlichen Rechtsprechung der - nicht der Formvorschrift des § 313 BGB unterliegende - Erwerb eines klagbaren genossenschaftlichen Anspruchs auf Verschaffung eines bestimmten Eigenheims zumeist noch an die weitere Voraussetzung geknüpft worden ist, daß die zuständigen Genossenschaftsorgane die Überlassung des Grundstücks an den betreffenden Genossen satzungsgemäß beschließen und ihm den Beschluß mitteilen (RGZ 110, 241, 246; 126, 218; 147, 201; 156, 213, 215 f; BGHZ 15, 177).
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